Patientenverfügung Schweiz: 5 Dinge, die du wissen musst

Die Patientenverfügung ist ein Thema, mit dem du dich besser früher als später beschäftigst. Die guten Nachrichten direkt vorweg: Es bedarf nicht zu viel Recherche, sondern nur gute Überlegungen zur Patientenverfügung. Die Erstellung ist einfach und du kannst diesen Punkt sicherlich schnell von deiner To-do-Liste streichen. Ich stelle dir im Folgenden die 5 wichtigsten Punkte zur Patientenverfügung in der Schweiz vor und beantworten alle wichtigen Fragen dazu.

patientenverfügung

Patientenverfügung – worum geht's?

Bevor wir auf die einzelnen Punkte eingehen, wollen wir jedoch erst festhalten, was eine Patientenverfügung in der Schweiz ist. Eine Patientenverfügung hält fest, welche medizinische Behandlung du nach einem Unfall wünschst. Auch im Fall eines Endstadiums einer Krankheit greift die Patientenverfügung. Sie ist also wichtig für alle Notfälle oder das Lebensende, wenn du dich selbst nicht mehr mitteilen kannst. Die Patientenverfügung entscheidet darüber, ob du lebenserhaltende Massnahmen möchtest und wer dich bei medizinischen Fragen vertreten soll.  

Punkt 1: Die Patientenverfügung ist ein höchstpersönliches Recht 

Jede urteilsfähige Person kann und darf eine Patientenverfügung in der Schweiz erstellen. Es nicht wichtig kerngesund zu sein, aber die Verfügung muss aus freiem Willen geschehen. Sie darf nicht unter Druck entstehen. Ausserdem kannst du keine Patientenverfügung für eine andere Person erstellen. Nimm dir Zeit, um zu überlegen, was du dir in einem Notfall oder am Lebensende wünschst. Spreche mit deinem Umfeld und mit deinem Arzt oder Ärztin über diese Patientenverfügung. Und keine Sorge: Falls du dich später umentscheidest, kannst du die Verfügung jederzeit ändern, ergänzen oder revidieren.  

 

Wichtig: Das Aufsetzen einer Patientenverfügung ist nicht verpflichtend. Um deine Selbstbestimmtheit zu behalten, ist es aber vernünftig, diesem Anliegen nachzugehen. 

Punkt 2: Du brauchst keine Beurkundung für die Gültigkeit der Patientenverfügung 

Damit deine Patientenverfügung gültig ist, muss sie schriftlich aufgesetzt werden, das aktuelle Darum festhalten, deine Identität deutlich machen und deine Unterschrift erhalten. Eine Beurkundung der Patientenverfügung ist weder notwendig noch rechtlich vorgesehen. Dieses Verfahren macht das Erstellen der Patientenverfügung einfach. Trotzdem verfügen nur knapp 24 % in der Schweiz eine solche Verfügung. Vergewissere dich, dass du dazu gehörst, damit deine eigenen Entscheidungen über lebenserhaltende Massnahmen umgesetzt werden.  

Punkt 3: Ärzte und Angehörige müssen die Patientenverfügung befolgen 

Sobald eine gültige Patientenverfügung vorliegt, müssen sowohl deine Angehörigen als auch das Ärztepersonal dieser nachgehen. Eine rechtswirksame erstellte Patientenverfügung ist also rechtsverbindlich. Es muss allerdings deutlich sein, dass der Patient zum Zeitpunkt der Ausstellung der Patientenverfügung urteilsfähig war. Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Patient seine Meinung geändert hat, entsteht ebenfalls eine Ausnahme. 

 

Achtung: Was oft vorkommt ist, dass die Patientenverfügung sich widerspricht. Zum Beispiel kann der Patient festhalten, dass er an kein Beatmungsgerät angeschlossen werden möchte, aber auch zur Organspende einwilligen. In der Realität ist es aber so, dass Organspender eine Zeit lang künstlich beatmet werden müssen.

Punkt 4: Eine Vertrauensperson/Vertretungsperson in der Patientenverfügung hinzuzufügen ist sinnvoll 

Wenn du eine Vertrauensperson (auch Vertretungsperson genannt) in der Patientenverfügung vermerkst, kann diese bei den angesprochenen Widersprüchen einspringen. Sprich offen mit dieser Person über deine Wünsche, sodass sie im Notfall nach diesen handeln kann. Gerade wenn du keine Angehörigen hast, oder diese nicht mit dem Thema belasten möchtest, dann ist die Angabe der Vertrauensperson empfehlenswert. Auch für unverheiratete Paare und Paare, die nicht am gleichen Wohnsitz gemeldet sind, ist diese Angabe wichtig.  

Tipp: Du kannst die Vertrauensperson direkt in der Patientenverfügung eintragen oder einen Vorsorgeauftrag (früher Vorsorgevollmacht) aufsetzen. Der Vorsorgeauftrag dient nicht nur für medizinische Eingriffe, sondern auch für persönliche, finanzielle oder rechtliche Entscheidungen.

Punkt 5: Überprüfe deine Patientenverfügung alle zwei bis drei Jahre 

Eine regelmässige Überprüfung oder Revision ist nicht verpflichtend, aber ratsam. Warum? Deine Vorstellung zur medizinischen Versorgung können sich ändern. Stelle sicher, dass die Patientenverfügung deinem aktuellen Willen entspricht. Datiere und unterschreibe sie anschliessend erneut.  


 
 

Fazit zur Patientenverfügung 

Befasse dich am besten so bald wie möglich mit dem Thema und setze eine Patientenverfügung auf. Es ist immer nützlich, professionelle Unterstützung einzuholen, umso die Gültigkeit sowie Sinnhaftigkeit der Verfügung sicherzustellen und alle wichtigen Punkte im Dokument zu berücksichtigen. Sprich auch in deinem Umfeld über das Thema und entscheide dich für eine Vertrauensperson. Auf diese Weise bist du auch für die schlimmsten Fälle in deinem Leben vorbereitet.  

 

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Patientenverfügung Schweiz – FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einem Vorsorgeauftrag?  

Ganz einfach: Der Vorsorgeauftrag bezieht sich auf die Vertretung von persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten, wenn du nicht mehr urteilsfähig bist. Die Patientenverfügung hingegen bestimmt deine Wünsche zu medizinischen Massnahmen. ​​Alles, was du zum Vorsorgeauftrag wissen musst und wie du einen erstellst, habe ich dir in diesem Blogartikel zusammengestellt

Was ist wichtiger eine Patientenverfügung oder ein Vorsorgeauftrag? 

Beide Dokumente sind wichtig und umfassen zum Teil unterschiedliche Bereiche. Der Vorsorgeauftrag kann aber als Ergänzung der Patientenverfügung angesehen werden, da in der Patientenverfügung nicht alle medizinische Situationen berücksichtigen werden können. In diesem Fall springt die, von dir gewählte Vertrauensperson, ein. Es ist daher sinnvoll erst die Patientenverfügung aufzusetzen und danach den Vorsorgeauftrag. Alternativ hältst du die Vertrauensperson direkt in der Patientenverfügung fest. In dem Fall agiert sie aber nur bei medizinischen Angelegenheiten.  

Patientenverfügung Formular: Wo bekomme ich das her? 

Im Internet einige gute Vorlagen. Ich kann dir das Formular des Berufsverbands der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH empfehlen. Du kannst es in einer kurzen oder der ausführlichen Fassung herunterladen.  Alternative: Um dir die Erstellung deiner Patientenverfügung möglichst leicht zu machen, bietet gutgeregelt die Möglichkeit, Vorsorgedokumente digital aufzusetzen. Mit dem Code FINELLESVORSORGE erhältst du CHF 100,- Rabatt auf deine Buchung mit gutgeregelt (link: https://gutgeregelt.ch/).​

Wer entscheidet, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?  

In diesem Fall entscheiden die Angehörigen. Das Erwachsenenschutzrecht stellt dazu folgende Reihenfolge auf:  

 

  1. Der Beistand mit einem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen 

  2. Der Ehegatte bzw. der eingetragene Partner / Partnerin 

  3. Der Konkubinatspartner / - partnerin 

  4. Die Nachkommen 

  5. Die Eltern 

  6. Die Geschwister

Wo bewahre ich meine Patientenverfügung auf?  

Die Aufbewahrung der Patientenverfügung ist wichtig, da sie im Notfall schnell zur Verfügung stehen sollte. Wahre sie an einem leicht auffindbaren Ort auf. Am besten gibst du deinem Arzt oder Ärztin sowie deiner Vertrauensperson eine Kopie. Daneben solltest du eine Hinweiskarte im Portemonnaie haben. Hier gibst du an, wer deine Vertrauensperson ist und wo du deine Patientenverfügung aufbewahrst.  

Kann ich meine Patientenverfügung selbst schreiben? 

Ja, du kannst die Patientenverfügung selbst verfassen. Wichtig ist, dass sie das Datum und deine Unterschrift enthält. Ausserdem muss deine Identität klar erkennbar sein. Es ist empfehlenswert die Patientenverfügung alle zwei bis drei Jahre zu überprüfen und eventuell anzupassen.

Clara Creitz

Hi, ich bin Clara - deine Expertin für Vorsorge und Investitionen. Als zertifizierte Finanzplanerin (CFP®) und Finanzcoach helfe ich dir, deine Finanzen in richtige Bahnen zu lenken – und damit mehr Gelassenheit in dein Leben zu bringen.

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