Selbständigkeit & Finanzen - Was muss ich in der Schweiz wissen (2024)?

Inhaltsverzeichnis

Als Selbständige haben wir schon 1000 Dinge auf ihrem Teller und hinzu kommt, dass viele Dinge finanziell auch noch anders aufgebaut sind. Wichtig: Als Inhaber oder Geschäftsführer einer GmbH oder AG ist man nicht selbständig, sondern angestellt über die Firma. Daher richtet sich der Artikel an Selbständige Einzelunternehmerinnen. Hier die Hauptthemen:

# 1 - Altersvorsorge

Wer angestellt ist, zahlt Sozialabgaben inkl. AHV direkt über den Arbeitgeber und zusätzlich über einen Betrag von 22.050,- CHF Einkommen auch in die Pensionskasse. Wer privat noch vorsorgen will und kann, zahlt dann max. 7.056 CHF pro Jahr in die Säule 3a ein. Wer nun Selbstständig ist, für den gelten andere Regeln: 

  • AHV: Für die AHV muss die Ausgleichskasse einen erst als Selbständigerwerbende einstufen. Das geschieht über eine Prüfung der Kriterien: Auftritt unter eigenem Namen, Arbeit auf eigene Rechnung, Tätigkeit in selbständiger Position und Ausübung auf eigenes wirt­schaftliches Risiko. Wenn dies geprüft wurde und es zu einer Anerkennung kommt, dann zahlt man für die AHV/IV/EO 5,371 - 10% des jährlichen Arbeits­einkommens, mindestens aber 514 CHF im Jahr. Somit zahlen Selbständige auch in die AHV ein, allerdings eben komplett selbst und es gibt in dem Sinne keinen Arbeitnehmer und -geberbeitrag. Dass du diese Beiträge bei deiner Kalkulation berücksichtigt, ist wichtig.

  • Pensionskasse: Als Selbständige bist du erstmal nicht einer Pensionskasse angeschlossen. Um dennoch einer Pensionskasse anzugehören, gibt es folgende Möglichkeiten: Sobald du Mitarbeiter hast, benötigst du deine Pensionskassenlösung, denn diese müssen obligatorisch versichert sein. Du kannst dich dann auch dieser Pensionskasse anschliessen. Wenn du eine GmbH gründest und dich selber anstellst, dann kannst du auch über einen Wenn du keine Mitarbeiter hast, kannst du dich an eine Pensionskasse deines Berufsverbandes anschließen oder alternativ der Auffangeinrichtung des BVGs.  Der Vorteil hier ist es, dass du auch abgesichert bist in Bezug auf Invalidität und Todesfall.

  • Säule 3a: Als Selbständige kannst du 20% deines Erwerbseinkommens in die 3. Säule einzahlen, max. aber 35.280,- CHF pro Jahr. Dabei ist wichtig zu verstehen, dass du dann keiner Pensionskasse angehörst - du musst dich also zwischen PK und “grossen” 3a entscheiden. Wenn du parallel Selbstständig und angestellt bist, du also auch eine Anstellung hast, wirst du wie eine Angestellte behandelt, d.h. du kannst nur 7.056,- CHF in die 3. Säule einzahlen, da du eben schon einer PK angehörst. Da du max. 35.280,- CHF einzahlen kannst, bist du steuerlich bei einer PK-Lösung und einer 3a gleichgestellt. Bei einem Einkommen über ca. 175.000,- lohnt sich eine PK steuerlich mehr. Falls du dich für eine 3a entscheiden solltest, ist es wichtig nicht nur zu “sparen”, sondern auch den Fall der Erwerbsunfähigkeit im Fall von Krankheit und Unfall abzudecken, wie auch im Todesfall. Mit einer grossen 3a bist du anfänglich flexibler, je länger du im Business bist, desto eher macht aus Vorsorge Sicht eine Pensionskassen-Lösung Sinn.

# 2 - Versicherungen

Als Selbstständige hast du neben deinen privaten Versicherungen auch Versicherungen, die wichtig werden aufgrund eines erhöhten Risikos:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Wie bei der Vorsorge schon erwähnt, die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit. Diese kannst du separat abschließen oder in eine Lebensversicherung einschließen.

  • Haftpflicht:  Je nach Beruf (z.B. Finanzberater) ist eine Haftpflicht sogar zwingend bzw. obligatorisch. Die Idee ist hier ganz einfach - wenn du aufgrund deiner Tätigkeit anderen Schaden zufügen könntest, dann zahlt hier die Haftpflicht. Dies sind sowohl Schäden an der Person, als auch Vermögensschäden, welche über eine Berufshaftpflicht abgedeckt werden.

  • Rechtsschutz: Da du aufgrund deiner Arbeit auch mit anderen zusammenarbeiten musst wie Zulieferern oder aber auch unter Umständen ein Risiko hast aufgrund deiner Kunden, dann empfiehlt sich hier eine Rechtsschutz. Diese deckt vor allem teure Anwaltskosten.

# 3 - Steuern

Bei den Steuern ändern sich mehrere Punkte sobald du Selbständig bist:

  • Ort der Steuer: Als Angestellte zahlt man Steuern am Wohnort. Als Selbständige zahlst du Steuern dort, wo dein Business angemeldet ist für die Einkommenssteuer. Für deine weiteren Steuern wie Vermögenssteuern, Immobilien etc. 

  • Abzüge: Als Selbständige kannst du anders als bei den Pauschalen bei der privaten Steuererklärung jegliche Kosten, die mit der Selbständigkeit zusammenhängen, abziehen.

  • Mehrwertsteuer: Mehrwertsteuerpflichtig werden Selbständige, wenn sie mehr als 100.000 CHF Umsatz in einem Jahr erzielen. Trifft dies zu, müssen sie sich in Eigen­initiative innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der Eidgenössischen Steuer­verwaltung anmelden.

Zusammenfassung:

Wenn du planst, dich selbständig zu machen, dann ist das berücksichtigen der finanziellen Konsequenzen wichtig für den Business Plan, aber auch für die Kostenkalkulation. Hier lohnt es sich, Hilfe zu holen, insbesondere für die Vorsorge wie auch für die Steuern. Hier sind Beispiele für Experten, die sich auf Start-ups und Selbständige spezialisiert haben: Steuern und Vorsorge (Accoswiss).

Clara Creitz

Hi, ich bin Clara - deine Expertin für Vorsorge und Investitionen. Als zertifizierte Finanzplanerin (CFP®) und Finanzcoach helfe ich dir, deine Finanzen in richtige Bahnen zu lenken – und damit mehr Gelassenheit in dein Leben zu bringen.

Zurück
Zurück

Konkubinat vs. Ehe: So unterscheidet es sich von der Ehe (2024)

Weiter
Weiter

Macht ein 3a Konto Sinn?