Konkubinat vs. Ehe: So unterscheidet es sich von der Ehe (2024)

Irgendwann in einer ernsten Beziehung stellt sich zwangsläufig die Frage, ob ihr heiraten möchtet oder nicht. Wer heiratet, regelt finanzielle Fragen schnell mit der Ehe, da gesetzlich hier klare Weisungen vorherrschen in Bezug auf die Aufteilung von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten, Altersvorsorge, Erbschaften und auch Scheidungen. All diese Punkte sind bei Konkubinatspaaren nicht geklärt! Wie sich das Konkubinat zur Ehe darüber hinaus noch unterscheidet, werde ich in diesem Beitrag näher beleuchten. So könnt ihr, ausgestattet mit allen notwendigen Informationen, die für euch passende Entscheidung treffen!

Was ist das Konkubinat?

Ein Konkubinat ist ein Paar, welches nicht verheiratet ist, aber dennoch zusammenlebt und seinen Alltag gemeinsam bestreitet. Ein unverheiratetes Paar gilt als Konkubinat wenn sie länger wie 5 Jahre im gleichen Haushalt wohnen und / oder gemeinsame Kinder haben.

Welche Vorteile hat ein Konkubinat?

Ein grosser Vorteil, für viele Paare, ist die Gestaltungsfreiheit abseits von Regeln des Staates, wie das bei der Ehe der Fall ist. Darüber hinaus haben Paare, die im Konkubinat leben, steuerliche Vorteile gegenüber Verheirateten:

  • Als Paar im Konkubinat füllt jede Person ihre eigene Steuererklärung aus

  • Euer Einkommen und Vermögen wird unabhängig voneinander besteuert

  • Gerade bei Paaren, die beide ein hohes Einkommen haben, fallen hier weniger Einkommenssteuer an als bei einer gemeinsamen Veranlagung (Stichwort „Heiratsstrafe“)

  • Ihr bekommt im Alter zwei „volle“ AHV-Renten im Vergleich zu maximal 150% als verheiratetes Paar

Diese Dokumente solltet ihr als Konkubinat in der Schweiz haben

Als nächstes schauen wir an, welche Dokumente ihr als Konkubinatspaar auf jeden Fall aufsetzen solltet, damit ihr bestmöglich im Hier und Jetzt sowie der Zukunft abgesichert seid.

Konkubinatsvertrag

Das Ziel eines Konkubinatsvertrages ist es, Dinge zu regeln, die ohne Vertrag oder Ehe nicht geregelt sind. Folgende Punkte könnt ihr dort aufnehmen:

  • Generelle Wohnsituation (Miete/Eigentum): Ein Konkubinatspaar kann sich gemeinsam Immobilien kaufen und sich zu zweit, entsprechend der finanziellen Beteiligung, in das Grundbuch eintragen lassen. Im Konkubinatsvertrag sollte festgehalten sein, was im Falle einer Trennung mit der Immobilie geschieht, und wer ggf. ausziehen muss.

  • Sorge und Betreuung von Kindern: Wenn ein Konkubinatspaar gemeinsame Kinder hat, ist ein Konkubinatsvertrag als Absicherung wichtig. Hat ein unverheiratetes Paar Kinder, so müssen sich die Eltern schriftlich einverstanden erklären, dass das Sorgerecht bei beiden Parteien liegt. Das Ganze wird entweder zusammen mit der Kindesanerkennung auf dem Zivilstandsamt oder separat bei der Kindesschutzbehörde eingereicht. Wenn einer der Partner*innen sich um den Haushalt kümmert und dadurch nicht oder nur Teilzeit arbeiten kann, ist dringend empfohlen, im Konkubinatsvertrag eine Entschädigung festzuhalten. Sonst gilt die Haushaltsführung unentgeltlich, auch wenn eine Person ihr Arbeitspensum reduziert hat.

Vorsorgeauftrag

Falls eine*r von euch in der Partnerschaft urteilsunfähig wird, kann das zu Problemen führen - meistens benötigt es einen Vormund, um Entscheidungen für diese Person zu übernehmen. Um hier unschönen Situationen aus dem Weg zu gehen, kannst du einen Vorsorgeauftrag beschliessen. Dieser definiert, wann dein Partner*in Entscheidungen für dich treffen kann. Dies bezieht sich auf folgende Bereiche: 

  • Die Personensorge: Dabei geht es um Entscheidungen über medizinische und pflegerische Behandlung sowie Hilfe im Alltag. 

  • Die Vermögenssorge: Sie umfasst die Verwaltung von Einkommen und Vermögen inklusive der Betreuung des Zahlungsverkehrs. 

  • Die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten: Dazu gehört im Wesentlichen das Eingehen oder Auflösen von Verträgen. 

Ein Vorsorgeauftrag kann eigenhändig - also per Hand - oder mit einer öffentlichen Beurkundung erstellt werden. Ein Vorsorgeauftrag sollte sicher aufbewahrt werden, aber auch so, dass dein Partner*innen diesen im Notfall einfach findet.

 
 

Patientenverfügung 

Eine Patientenverfügung dient der Vollmacht über medizinische Entscheidungen. Mit einer Patientenverfügung kannst du deinem Partner*in die Möglichkeit geben, bei ärztlichen Eingriffen Entscheidungen zu treffen, wenn du urteils- oder handlungsunfähig bist.  Eine Patientenverfügung kann eigenhändig - also per Hand - oder mit einer öffentlichen Beurkundung erstellt werden. Die Patientenverfügung kann seit 2013 auf der Krankenkassenkarte gespeichert werden.

Vollmachten

Vollmachten für die Bank, Versicherungen und Behörden sind wichtig. Diese helfen deinem Partner*in Entscheidungen zu treffen im Fall von Unfall, Krankheit oder Tod. Da ein Vorsorgeauftrag meistens geprüft und validiert werden muss, kann man mit einer Vollmacht schon agieren. Vollmachten können generell gelten oder auch speziell definiert werden wie eine Auskunftsvollmacht (z.B. bei der Bank, beim Arzt etc.) oder auch für Rechte (z.B. Besuchsrechte im Spital).

Das Testament

Als verheiratetes Paar ohne Testament gilt: Der Ehepartner erhält 50% vom gemeinsamen Vermögen und vom Vermögen der verstorbenen Person 50%. Als Konkubinatspartner*in gibt es laut Gesetz kein gemeinsames Vermögen. Deswegen müsst ihr ein Testament schreiben, um euren Konkubinatspartner*in zu berechtigen. Im Testament müsst ihr Pflichtteile berücksichtigen: Kinder, Eltern oder andere Erben. Ein Testament kann handschriftlich oder als öffentlich beurkundetes Dokument geschrieben werden. Hier empfiehlt sich die Hilfe von einem Rechtsanwalt*in zu nutzen.

Was passiert bei der Trennung im Konkubinat?

Bei einer Trennung sind Konkubinatspaare ohne Vertrag rechtlich nicht abgesichert. Wenn kein Konkubinatsvertrag vorliegt, können im Falle einer Trennung dann Ansprüche geltend gemacht werden, wenn ein uneheliches Paar Kinder hat. Ansonsten gelten in Bezug auf Miete, Entschädigung und Erbe, die Vereinbarungen des Konkubinatsvertrags.

Konkubinat Schweiz: Das müsst ihr bei der Altersvorsorge beachten

Wie du weisst, besteht das Schweizer Pensionssystem aus 3 Säulen:

Diese Dinge müsst ihr pro Säule als Konkubinatspaar auf dem Schirm haben:

  • Erste Säule: Bei Konkubinatspaaren bezahlt jede Person AHV-Beiträge für sich. Das heisst, hat der Konkubinatspartner*in nicht gearbeitet, gilt diese Person für die AHV als «Nicht Erwerbstätige» und muss für die Beiträge selbst aufkommen. Konkubinatspaare erhalten pro Person eine Einzelrente; der Gesamtbetrag der Rente fällt hier also höher aus als bei Ehepaaren. Der oder die Hinterbliebene kann keine Witwen- oder Witwerrente geltend machen.

  • Zweite Säule: Pensionskassen können je nach Reglement entweder Renten oder eine Kapitalabfindung ausrichten. Es empfiehlt sich, die Bestimmungen deiner Pensionskasse diesbezüglich im Reglement zu prüfen. Je nach Pensionskasse müssen eine oder mehrere dieser Bedingungen erfüllt sein:

    • Die Lebenspartnerschaft dauerte zum Zeitpunkt des Todes mindestens fünf Jahre

    • Der oder die Hinterbliebene wurde vom Verstorbenen finanziell erheblich unterstützt

    • Der oder die Hinterbliebene hat für ein gemeinsames Kind zu sorgen

Macht die Pensionskasse Leistungen von einer erheblichen finanziellen Unterstützung abhängig, kann ein Konkubinatsvertrag neben der Steuererklärung ein nützliches Beweismittel sein.

Gemäss Freizügigkeitsverordnung (Art. 15 FZV) gehört der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin unter den genannten Bedingungen ebenfalls zu den begünstigten Personen von Freizügigkeitskonten und -policen. Aus diesem Grund lohnt es sich, dies alles bei der Pensionskasse abzuklären, da Renten an unverheiratete Paare nicht durch eine gesetzliche Norm geregelt sind. Falls keine Leistungen vorgesehen sind, kann mit einer privaten Lebensversicherung die Vorsorgelücke geschlossen und der Partner oder die Partnerin so abgesichert werden.

Wichtig: In der 2. Säule gibt es die Pensionskasse (BVG) und die Unfallversicherung (UVG). Es kann sein, dass du deinen Partner begünstigen kannst in der Pensionskasse, aber eben nicht in der Unfallversicherung. Das würde zu einer Lücke im Todesfall aufgrund von Unfall führen.

  • Dritte Säule: Um Konkubinatspartner*innen zu berücksichtigen, wird ebenfalls die Kontaktaufnahme mit der Vorsorgestiftung empfohlen. Die Begünstigungsordnung in Lebensversicherungen der freien Vorsorge (Säule 3b) kann gemäss Versicherungsvertragsgesetz individuell ausgestaltet werden. Die übrigen Vermögenswerte werden nach dem Ableben an die berechtigten Erben übertragen.

Konkubinat Schweiz: Das Fazit

Das Konkubinat ist eine Alternative zur Ehe, die Paaren besonders viel Freiheit und auch steuerliche Vorteile bringt. Für welche Lebensform ihr euch entscheidet, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Solltet ihr euch für das Konkubinat entscheiden, dann empfehle ich euch ausdrücklich, einen Konkubinatsvertrag aufzusetzen! Ihr nutzt damit nicht nur die Möglichkeit, euch auch über Worst Case Szenarios Gedanken zu machen, bevor ihr euch füreinander entscheidet, sondern könnt gemeinsam festlegen, nach welchen Richtlinien ihr beide leben möchtet.

Clara Creitz

Hi, ich bin Clara - deine Expertin für Vorsorge und Investitionen. Als zertifizierte Finanzplanerin (CFP®) und Finanzcoach helfe ich dir, deine Finanzen in richtige Bahnen zu lenken – und damit mehr Gelassenheit in dein Leben zu bringen.

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