Eheverträge Schweiz: Ein Leitfaden
Die Eheschliessung markiert nicht nur den Beginn eines neuen Lebensabschnitts, sondern auch die gemeinsame finanzielle Verantwortung zweier Menschen. Ein Thema, das dabei oft diskutiert wird, ist der Ehevertrag - ein rechtliches Dokument, das die finanziellen Vereinbarungen zwischen beiden Partnern regelt. Nicht wirklich romantisch, aber wichtig. In der Schweiz gewinnt das Thema Eheverträge zunehmend an Bedeutung, da immer mehr Paare die finanziellen Aspekte ihrer Beziehung klar definieren möchten. Deswegen widmen wir uns genau diesem Thema in diesem Artikel: den Eheverträgen in der Schweiz. Wir werden klären, was es zu beachten gilt, welche Vor- und Nachteile ein Ehevertrag haben kann und welche finanziellen Aspekte besonders wichtig sind. Egal, ob ihr gerade überlegt, einen Ehevertrag abzuschliessen, oder einfach nur mehr über dieses Thema erfahren möchtet - dieser Artikel wird euch alle relevanten Informationen liefern.
Eheverträge Schweiz: Das Wichtigste in Kürze
Ein Ehevertrag ist freiwillig. Er muss nicht geschlossen werden. Wenn sich beide Parteien aber dazu entscheiden, können sie ihn vor der Eheschliessung unterschreiben – und auch noch danach. Solltest du also schon verheiratet sein, kannst du jetzt auch noch einen Ehevertrag mit deinem Mann oder deiner Frau schliessen.
Im Ehevertrag lässt sich der Güterstand und das Erbrecht im Falle einer Scheidung oder Tod klären. Weitere Details, wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen für ein gemeinsames Kind, können in der Schweiz nicht im Ehevertrag geregelt werden.
Der Güterstand erklärt
Sollte ein Ehepaar keinen Ehevertrag geschlossen haben, so gilt automatisch die sogenannte „Errungenschaftsbeteiligung“. In dieser wird zwischen „Eigengut“ (alles, was du mit in die Ehe bringst) und „Errungenschaft“ (alles, was während der Ehe erwirtschaftet wurde) unterschieden. Eigengut kann zum Beispiel dein Wertpapierdepot oder Auto sein, das du vor Heirat schon hattest. Zu Errungenschaften zählen zum Beispiel Dividenden, geleistete Vorsorgegelder und auch der Lohn.
Bei Scheidung bleibt Eigengut Eigengut, du behältst also auf jeden Fall das, was du vor Heirat schon hattest. Die Errungenschaft wird auf beide Parteien aufgeteilt, egal, ob eine Person mehr oder weniger am Vermögensaufbau beteiligt war. Solltest du während der Ehe zum Beispiel ein Unternehmen aus eigenen Mitteln aufbauen, wird dieses bei Scheidung den Errungenschaften zugeordnet. Um dein Unternehmen dann zu behalten, musst du entsprechende Ausgleichszahlungen an deinen Partner tätigen, die in bestimmten Fällen sehr hoch ausfallen könnten.
Im Todesfall erhält der überlebende Partner die Hälfte der Errungenschaft, die andere Hälfte sowie das Eigengut der verstorbenen Person gehen in den Nachlass. Vom Nachlass stehen 50% wieder dem überlebenden Partner zu, die anderen 50% den anderen Nachkommen.
Hier kann es zu Problemen kommen, wenn der grösste Teil des Vermögens in einer Immobilie steckt, die dann verkauft werden muss, um den Nachlass zahlen zu können.
Solltet ihr nicht auf die Standard-Errungenschaftsbeteiligung zurückgreifen wollen, habt ihr folgende Alternativen, die im Ehevertrag festgehalten werden können:
Angepasste Errungenschaftsbeteiligung
Gütergemeinschaft
Gütertrennung
Angepasste Errungenschaftsbeteiligung
Ehepaare, die nicht einen komplett anderen Güterstand wählen wollen, können stattdessen die Errungenschaftsbeteiligung an ihre Bedürfnisse anpassen. Ihr könnt zum Beispiel entscheiden, dass bestimmte Erträge aus Eigengut nicht in die Errungenschaft fallen. Wenn du dein eigenes Unternehmen mitbringst oder ein grosses Depot, so kannst du die Erträge dieser Güter von der Errungenschaft ausschliessen. Ausserdem könnt ihr klären, dass sämtliche Errungenschaften dem Hinterbleibenden zukommen – der sogenannten Vorschlagszuweisung.
Was bedeutet Gütertrennung in der Schweiz?
Wie der Name sagt: Hier behält jeder Ehepartner sein Vermögen. Dabei ist es egal, ob es vorher, während oder nach der Ehe kreiert wurde. Im Falle einer Scheidung gibt es also keine Vermögensaufteilung. Jeder Ehepartner nimmt das mit, was er erwirtschaftet hat. Im Todesfall wird das gesamte Vermögen des verstorbenen Partners in den Nachlass gegeben. Inwiefern der überbleibende Partner daran beteiligt wird, klärt dann ein Testament. Übrigens: Bei eingetragenen Partner gilt die Gütertrennung.
Was ist die Gütergemeinschaft in der Schweiz?
Bei einer Gütergemeinschaft wird das Vermögen und Einkommen beider Ehepartner zusammengelegt und bildet dann das Gesamtgut der Ehe. Im Falle einer Scheidung oder Tod stehen dem überlebenden Partner die Hälfte des Gesamtguts zu. Der Vorteil ist, dass im Ehevertrag geregelt werden kann, welche Vermögenswerte zum Gesamtgut gehören. So können bestimmte Güter und Vermögen ausgeschlossen werden.
Eine weitere Besonderheit der Gütergemeinschaft: Es kann festgelegt werden, dass im Todesfall 100% des Gesamtguts an den überbleibenden Partner geht. Kinder haben allerdings immer einen Pflichtanteil – diese Regelung eignet sich also gut in kinderlosen Ehen.
Wann macht ein Ehevertrag Sinn?
Ob und in welchem Rahmen ein Ehevertrag für euch persönlich Sinn macht, kann ich, ohne die genaue Situation zu kennen, nicht beurteilen. Viele Paare kommen mit der standardisierten Errungenschaftsbeteiligung klar. In meinen Augen gibt es aber bestimmte Szenarien, in denen ein Ehevertrag auf jeden Fall Sinn macht, nämlich wenn:
eine Person deutlich mehr Vermögen in die Ehe einbringt: Sollte eine Person sehr viel Eigengut haben und wird während der Ehe nicht viel erwirtschaftet, so kann sich der andere Partner mit dem Wechsel zur Gütergemeinschaft finanziell absichern.
ein Partner Schulden mitbringt: Mit dem Güterstand „Gütertrennung“ kann vermieden werden, dass Partner A für die Schulden von Partner B haftet.
ein Partner UnternehmerIn ist: Baust du aus eigenen Mitteln und mit viel Arbeit ein Unternehmen auf, solltest du dir überlegen, ob dieser von dir kreierte Wert nach Scheidung geteilt werden soll oder ob du die Früchte deiner Arbeit nicht 100% behalten möchtest.
man Kinder hat und den Partner maximal begünstigen will mit einer Vorschlagszuweisung
Übrigens: Neben einem Ehevertrag macht auch ein Testament Sinn. Hier kann man zusätzlich im Todesfall das Erbe regeln. Zum Beispiel kann man hier Erben wie Eltern, Geschwister oder auch Kinder auf ihren Pflichtteil setzen um die freie Quote an den (Ehe-)Partner zu übertragen und somit maximal zu begünstigen.
Wichtig ist, dass ihr offen über das Thema spricht und die für euch passende Lösung wählt. Lasst euch hier auch fachmännisch beraten, wenn ihr euch unsicher seid, um euch mögliche Kopfschmerzen in der Zukunft zu ersparen.
Wie erstellt man einen Ehevertrag in der Schweiz?
Ein Ehevertrag ist nur dann gültig, wenn er notariell beglaubigt ist. Der Notar kann euch vorab beraten, setzt dann den Ehevertrag auf und beglaubigt ihn zuletzt. Beide Ehepartner müssen den Ehevertrag unterzeichnen.